Outdoorführungen wie Ach du grüne Neune, a Feitl und a Schnur sowie alle anderen Outdoorworkshops finden erst wieder ab dem 17. Dezember (vorraussichtlich) nach persönlicher Vereinbarung für Kleingruppen oder Familien statt. Es gelten die nachstehenden Coronaregeln:
- Gemäß § 13 Abs 2 Z 2: Führungen im Freien höchstens für zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjährige.
- Keine Zutrittstests, keine Maskenpflicht (§ 13 Abs 7), keine Mindestabstandsregel (§ 13 Abs 9 Z 2) nötig. Sie sind jedoch empfohlen.
Schulveranstaltungen finden gemäß § 26 Abs 1 COVID-19-Schulverordnung statt:
- Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder Personen sowie die Kooperation mit solchen Personen oder Einrichtungen zu diesem Zweck dürfen nur im Freien wahrgenommen werden.
- Die Durchführbarkeit von Schulveranstaltungen hängt von der jeweiligen Schulampelphase ab.
Sonstige Veranstaltungen und Vorträge finden derzeit nur nach persönlicher Absprache und jeweilig aktueller Gesetzeslage statt.